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Die Diskussion um das Ehegattensplitting macht es sich zu einfach. Die verfassungsrechtliche Fundierung wird meist übersehen.

Das Ehegattensplitting eignet sich schon lange dafür, die Gemüter zu erhitzen. Nach wie vor wird es kontrovers diskutiert, dabei würde eine tiefere Auseinandersetzung mit den Hintergründen mitunter mehr helfen, als weitere Diskussionsschleifen. Eine von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichte Stellungnahme von Prof. Dr. Hanjo Allinger zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats im Bundesfinanzministerium kann hier heruntergeladen werden.
 

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